Ermittlung der maßgebenden
Verkehrsbelastungszahl:
VB = DTV(SV) * fSV * fp
* f1 * f2 * f3
- DTV(SV)
- Durchschnittliche tägliche
Verkehrsstärke des
Schwerverkehrs bei
Verkehrsübergabe
- fSV
- Mehrbeanspruchungsfaktor infolge
der erhöhten Achslasten im
Rahmen der EG-Harmonisierung: fSV
= 1,5
- fp
- Faktor für die Änderung des DTV(SV)
- Bundesautobahnen (Verkehrszunahme
3%/a) fp = (1 + 0,03 * N)
- übrige Straßen (Verkehrszunahme
1%/a) fp = (1 + 0,01 * N)
- N = Anzahl der Jahre bis zum
Berechnungszeitpunkt. Hierfür
ist die Hälfte des vorgesehenen
Nutzungszeitraumes, in der Regel
10 a (Jahre) anzusetzen.
- f1
- f2
- Fahrstreifenbreitenfaktor
- f3
Die DTV(SV) - Werte zum Zeitpunkt
der Verkehrsübergabe sind aus Verkehrszählungen
oder aus Verkehrsuntersuchungen zu ermitteln.
Der Faktor fp ergibt sich aus
Prognoseberechnungen. Näherungsweise dürfen die
angegebenen Faktoren verwendet werden.
Der Nutzungszeitraum ist in der Regel mit 20
Jahren anzunehmen.
In Kreuzungs- und Einmündungsbereichen ist
die Verkehrsbelastungszahl des am stärksten
belasteten Fahrstreifens der Anschlußstrecken
maßgebend.
Fahrstreifenfaktor f1
Zahl der
Fahrstreifen,
die durch den DTV(SV)
erfasst sind |
in beide
Richtungen |
für jede
Fahrtrichtung
getrennt |
1
2
3
4 und 5
6 und mehr |
-
0,50
0,50
0,45
0,40 |
1,00
0,90
0,80
0,80
0,80 |
|
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Fahrstreifenbreitenfaktor f2
| Fahrstreifenbreite
[m] |
Faktor f2 |
unter 2,50
2,50 bis unter 2,75
2,75 bis unter 3,25
3,25 bis unter 3,75
3,75 und mehr |
2,00
1,80
1,40
1,10
1,00 |
|
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Steigungsfaktor f3
| Höchstlängsneigung
[%] |
Faktor f3 |
unter 2
2 bis unter 4
4 bis unter 5
5 bis unter 6
6 bis unter 7
7 bis unter 8
8 bis unter 9
9 bis unter 10
10 und mehr |
1,00
1,02
1,05
1,09
1,14
1,20
1,27
1,35
1,45 |
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Läßt sich für Verkehrsflächen in der
geschlossenen Ortslage, für Bus- und
Parkflächen sowie für Nebenanlagen keine
Verkehrsbelastungszahl ermitteln, so können
diese Flächen den folgenden Bauklassen
zugeordnet werden.
Straßentypen und zugeordnete
Bauklassen (RStO 86/89)
| Straßentyp |
Bauklasse |
| Schnellverkehrsstraße |
SV, I |
Schnellverkehrsstraße
Industriesammelstraße |
I, II |
Hauptverkehrsstraße
Industriestraße
Fußgängerzone mit
schwerem Ladeverkehr |
II, III |
Sammelstraße
Fußgängerzone mit
Ladeverkehr |
IV |
Anliegerstraße
Fußgängerzone |
V |
Anliegerstraße
befahrbarer Wohnweg |
VI |
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Busverkehrsflächen und zugeordnete
Bauklassen (RStO 86/89)
| Busverkehrsflächen |
Bauklasse |
| Fahrgassen in
Busbahnhöfen |
III |
| Haltestellen
in Busbahnhöfen |
IV |
| Busbuchten |
IV |
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Parkflächen und zugeordnete Bauklassen
(RStO 86/89)
| Nutzungsart |
Bauklasse |
ständig
benutzte
Parkfläche |
Lkw, Bus |
IV |
| Pkw (mit
geringem Lkw,- und Busanteil) |
V |
| Pkw |
VI |
gelegentlich
benutzte
Parkfläche |
Lkw, Bus |
V |
| Pkw (mit
geringem Lkw,- und Busanteil) |
VI |
| Pkw |
-- |
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Verkehrsflächen in Nebenanlagen und
Nebenbetrieben an Bundesfernstraßen und
zugeordnete Bauklassen (RStO 86/89)
| Verkehrsart |
Bauklasse |
| Zufahrten zu
Lkw-Abstellflächen und bei
überwiegendem Schwerverkehr |
III |
| Verkehrsflächen
für Pkw und Lkw |
IV |
| Verkehrsflächen
nur für Pkw (gelegentliches
Befahren von Lkw etc.) |
IV |
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