Verkehrsbelastungszahl

     

     
       
nach RStO 86/89
     

Ermittlung der maßgebenden Verkehrsbelastungszahl:

VB = DTV(SV) * fSV * fp * f1 * f2 * f3

  • DTV(SV)
    • Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke des Schwerverkehrs bei Verkehrsübergabe
  • fSV
    • Mehrbeanspruchungsfaktor infolge der erhöhten Achslasten im Rahmen der EG-Harmonisierung: fSV = 1,5
  • fp
    • Faktor für die Änderung des DTV(SV)
    • Bundesautobahnen (Verkehrszunahme 3%/a) fp = (1 + 0,03 * N)
    • übrige Straßen (Verkehrszunahme 1%/a) fp = (1 + 0,01 * N)
    • N = Anzahl der Jahre bis zum Berechnungszeitpunkt. Hierfür ist die Hälfte des vorgesehenen Nutzungszeitraumes, in der Regel 10 a (Jahre) anzusetzen.
  • f1
    • Fahrstreifenfaktor
  • f2
    • Fahrstreifenbreitenfaktor
  • f3
    • Steigungsfaktor

Die DTV(SV) - Werte zum Zeitpunkt der Verkehrsübergabe sind aus Verkehrszählungen oder aus Verkehrsuntersuchungen zu ermitteln.

Der Faktor fp ergibt sich aus Prognoseberechnungen. Näherungsweise dürfen die angegebenen Faktoren verwendet werden.

Der Nutzungszeitraum ist in der Regel mit 20 Jahren anzunehmen.

In Kreuzungs- und Einmündungsbereichen ist die Verkehrsbelastungszahl des am stärksten belasteten Fahrstreifens der Anschlußstrecken maßgebend.


Fahrstreifenfaktor f1

Zahl der Fahrstreifen,
die durch den DTV
(SV) erfasst sind
in beide Richtungen für jede Fahrtrichtung
getrennt
1
2
3
4 und 5
6 und mehr
-
0,50
0,50
0,45
0,40
1,00
0,90
0,80
0,80
0,80
 

 

 


Fahrstreifenbreitenfaktor f2

Fahrstreifenbreite [m] Faktor f2
unter 2,50
2,50 bis unter 2,75
2,75 bis unter 3,25
3,25 bis unter 3,75
3,75 und mehr
2,00
1,80
1,40
1,10
1,00
 

 

 


Steigungsfaktor f3

Höchstlängsneigung [%] Faktor f3
unter 2
2 bis unter 4
4 bis unter 5
5 bis unter 6
6 bis unter 7
7 bis unter 8
8 bis unter 9
9 bis unter 10
10 und mehr
1,00
1,02
1,05
1,09
1,14
1,20
1,27
1,35
1,45
 

 

 



Läßt sich für Verkehrsflächen in der geschlossenen Ortslage, für Bus- und Parkflächen sowie für Nebenanlagen keine Verkehrsbelastungszahl ermitteln, so können diese Flächen den folgenden Bauklassen zugeordnet werden.

Straßentypen und zugeordnete Bauklassen (RStO 86/89)

Straßentyp Bauklasse
Schnellverkehrsstraße SV, I
Schnellverkehrsstraße
Industriesammelstraße
I, II
Hauptverkehrsstraße
Industriestraße
Fußgängerzone mit
schwerem Ladeverkehr
II, III
Sammelstraße
Fußgängerzone mit
Ladeverkehr
IV
Anliegerstraße
Fußgängerzone
V
Anliegerstraße
befahrbarer Wohnweg
VI
 

 

 


Busverkehrsflächen und zugeordnete Bauklassen (RStO 86/89)

Busverkehrsflächen Bauklasse
Fahrgassen in Busbahnhöfen III
Haltestellen in Busbahnhöfen IV
Busbuchten IV
 

 

 


Parkflächen und zugeordnete Bauklassen (RStO 86/89)

  Nutzungsart Bauklasse
ständig
benutzte
Parkfläche
Lkw, Bus IV
Pkw (mit geringem Lkw,- und Busanteil) V
Pkw VI
gelegentlich
benutzte
Parkfläche
Lkw, Bus V
Pkw (mit geringem Lkw,- und Busanteil) VI
Pkw --
 

 

 


Verkehrsflächen in Nebenanlagen und Nebenbetrieben an Bundesfernstraßen und zugeordnete Bauklassen (RStO 86/89)

Verkehrsart Bauklasse
Zufahrten zu Lkw-Abstellflächen und bei überwiegendem Schwerverkehr III
Verkehrsflächen für Pkw und Lkw IV
Verkehrsflächen nur für Pkw (gelegentliches Befahren von Lkw etc.) IV